| In
Spanien geht vieles entspannter zu als in Deutschland. Spanier haben
sozusagen „die Ruhe weg“. Das gilt auch für die Behörden, sie
brauchen immer etwas länger. Planen sie frühzeitig.
Was sie beim Leben und Arbeiten in
Spanien
beachten müssen
Aufenthalt:
Ein
Visa um länger als drei Monate in Spanien zu bleiben und zu arbeiten
sind für EU-Bürger seit 2003 nicht mehr erforderlich. Ein
Personalausweis oder Reisepass ist aber Pflicht. Dies gilt auch für
Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige aus der Schweiz.
Da
die Aufenthaltsgenehmigungspflicht (tarjeta de residencia) für
EU-Bürger abgeschafft ist, müssen sie nicht mehr einen Antrag
bei der Oficina de Extranjeros (Ausländerpolizei) einzureichen.
Dieser Wegfall der Residenzpflicht hat das Umziehen nach Spanien
erheblich vereinfacht.
Dennoch, die Residencia hat in der
Praxis immer noch Vorteile und jeder
EU-Bürger hat Anspruch auf eine „Tarjeta de Residencia“. Finanzielle
und rechtliche Angelegenheiten können mit dieser Karte einfacher
abgewickelt werden. Für die Beantragung der Karte benötigen sie
einen Personalausweis bzw. Reisepass und drei Passbilder. Außerdem
muss man einen Arbeitsvertrag vorlegen, wenn man nicht selbstständig
ist.
Die „Tarjeta de Residencia“ ist 5 Jahre lang gültig und muss danach
verlängert werden. Eine weitere Formalität muss ebenfalls bei
Arbeitsbeginn erledigt werden. Die Beantragung einer NIE- oder NIF
(Steuernummer) Wer sich über einen Zeitraum von 183 Tagen hinaus in
Spanien befindet ist zur Einkommenssteuer verpflichtet.
Arbeitserlaubnis
Eine
Arbeitserlaubnis ist nicht nötig, denn jeder EU-Bürger kann ohne
weitere Formalitäten in Spanien einen Job annehmen. Die Chancen für
ausländische Arbeitssuchende im Tourismusbereich Fuß zu fassen sind
nicht schlecht. Bei über 45 Millionen Touristen jährlich ist dieser
Sektor neben dem Baugewerbe einer der zukunftsträchtigen Bereiche
der spanischen Wirtschaft.
Nach 3
Monate hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man sich
ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet hat und bestimmte
Vorraussetzungen erfüllt. Einen Antrag sollte man frühzeitig
erledigen, denn die Bearbeitung kann zwischen 2-3 Monate dauern.
Sozialversicherung
Spanien verfügt über ein qualitativ gutes Gesundheitssystem. Spanien
hat unter anderem mit allen Ländern der Europäischen Union
zwischenstaatliche Krankenfürsorge abkommen abgeschlossen. Sie
müssen sich müssen sich lediglich die Anspruchsbescheinigung E-111
in ihrem Land besorgen und können dann damit in Spanien zum
ärztlichen Gesundheitsdienst.
Versicherungspflicht gilt gleichermaßen für Selbstständige und
Arbeitnehmer. Eine Befreiungsmöglichkeit wie in Deutschland gibt es
in Spanien nicht.
Jeder Arbeitnehmer und Selbstständige bekommt einen
Sozialversicherungsausweis, mit dem er kostenlos
Krankenhausdienstleistungen und ärztliche Dienste in Anspruch nehmen
kann.
Diese Regeln gelten auch für die
Kanaren.
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