Leben in Spanien

Spanien Information für Auswanderer

 

 

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In Spanien geht vieles entspannter zu als in Deutschland. Spanier haben sozusagen „die Ruhe weg“. Das gilt auch für die Behörden, sie brauchen immer etwas länger. Planen sie frühzeitig.

Was sie beim Leben und Arbeiten in Spanien beachten müssen

Aufenthalt:

 Ein Visa um länger als drei Monate in Spanien zu bleiben und zu arbeiten sind für EU-Bürger seit 2003 nicht mehr erforderlich. Ein Personalausweis oder Reisepass ist aber Pflicht. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige aus der Schweiz. Da die Aufenthaltsgenehmigungspflicht (tarjeta de residencia) für EU-Bürger abgeschafft ist, müssen sie nicht mehr  einen Antrag bei der Oficina de Extranjeros (Ausländerpolizei) einzureichen. Dieser Wegfall der Residenzpflicht hat das Umziehen nach Spanien erheblich vereinfacht.

Dennoch, die Residencia hat in der Praxis immer noch Vorteile und jeder EU-Bürger hat Anspruch auf eine „Tarjeta de Residencia“. Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten können mit dieser Karte einfacher abgewickelt werden. Für die Beantragung der Karte benötigen sie einen Personalausweis bzw. Reisepass und drei Passbilder. Außerdem muss man einen Arbeitsvertrag vorlegen, wenn man nicht selbstständig ist. Die „Tarjeta de Residencia“ ist 5 Jahre lang gültig und muss danach verlängert werden. Eine weitere Formalität muss ebenfalls bei Arbeitsbeginn erledigt werden. Die Beantragung einer NIE- oder NIF (Steuernummer) Wer sich über einen Zeitraum von 183 Tagen hinaus in Spanien befindet ist zur Einkommenssteuer verpflichtet.

Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig, denn jeder EU-Bürger kann ohne weitere Formalitäten in Spanien einen Job annehmen. Die Chancen für ausländische Arbeitssuchende im Tourismusbereich Fuß zu fassen sind nicht schlecht. Bei über 45 Millionen Touristen jährlich ist dieser Sektor neben dem Baugewerbe einer der zukunftsträchtigen Bereiche der spanischen Wirtschaft.

Nach 3 Monate hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man sich ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet hat und bestimmte Vorraussetzungen erfüllt. Einen Antrag sollte man frühzeitig erledigen, denn die Bearbeitung kann zwischen 2-3 Monate dauern.

Sozialversicherung

Spanien verfügt über ein qualitativ gutes Gesundheitssystem. Spanien hat unter anderem mit allen Ländern der Europäischen Union zwischenstaatliche Krankenfürsorge abkommen abgeschlossen. Sie müssen sich müssen sich lediglich die Anspruchsbescheinigung E-111 in ihrem Land besorgen und können dann damit in Spanien zum ärztlichen Gesundheitsdienst.

Versicherungspflicht gilt gleichermaßen für Selbstständige und Arbeitnehmer. Eine Befreiungsmöglichkeit wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht. Jeder Arbeitnehmer und Selbstständige bekommt einen Sozialversicherungsausweis, mit dem er kostenlos Krankenhausdienstleistungen und ärztliche Dienste in Anspruch nehmen kann.


Diese Regeln gelten auch für die Kanaren.