Eine neue Existenz

Was sie zum Auswandern Wissen sollten

 

 

 < Home > < Über Spanien > < Die Kanaren > < Wissenswertes > < Leben > < Job Börse > < Warnung > < Impressum >

 

 

 

 
 

Die Erfahrung zeigt: Es geht auch ohne Sprachkenntnisse. Speziell in Gebieten mit viel Tourismus wird man mit einigen Grundkenntnissen schon einiges Ereichen können. Geht es um Behörden, Papiere und Genehmigungen wird das nicht mehr Funktionieren. Sie benötigen dann fachkundige Hilfe. Sollten sie die Sprache nicht oder nicht Ausreichend sprechen empfehlen wir wichtige Dinge durch eine Gestoria erledigen zu lassen. Dies kostet natürlich Geld.

 

Sprache:

Die Gefahren ohne Sprachkenntnisse liegen auf der Hand. Soziale Ausgrenzung, behördliche Probleme, schwierige Verhandlungsgrundlagen. Belegen sie schon vorab einen Sprachkurs. Je mehr sie Sprechen und Verstehen desto leichter fällt ihnen der Start vor Ort. Übrigens, auch vor Ort sollte das lernen und perfektionieren der Sprache fortgesetzt werden.

 

Finanzen:

Ganz ohne Grundlagen ist ein Start oft bereits zu Beginn zum Scheitern verurteilt. Was sie benötigen ist eine Wohnung und einen Arbeitsplatz mit festem Einkommen. Beides braucht seine Zeit. Planen sie rechtzeitig und sorgen sie für einen finanziellen Rückhalt der ihnen erlaubt, einige Monate zu Überbrücken.

Die Lebenshaltungskosten sind in Spanien etwas geringer als in Deutschland. Bedenken sie aber, dass auch die Gehälter geringer sind, dadurch sind die Lebenskosten wieder vergleichbar.  

 

Versicherung:

Sozialversicherung (Rentenversicherung / Krankenversicherung / Arbeitslosenversicherung) ist Pflicht, auch für Selbstständige. Eine Möglichkeit zur Befreiung wie in Deutschland (Beitragsbemessungsgrenze / Selbstständigkeit) gibt es in Spanien nicht. Ansprüche als Arbeitsloser haben sie erst nach 3 Monaten wenn sie sich in Deutschland ordnungsgemäß abgemeldet haben.

 

Berufsabschluss

Soweit eine Homologierung (Anerkennung) eines Berufsabschlusses möglich und zur Berufsausübung notwendig ist, wird auch der Nachweis der Homologierung gefordert (z.B. Architekten, Ärzte), Informationen über die Homologierung von Abschlüssen erhalten sie bei der zuständigen Behörde des Ministeriums für Bildung.